Wohnrecht Österreich

Rechtliche Stolperfallen beim Wohnrecht: Das sollten Eigentümer:innen unbedingt wissen

Das Wohnrecht ist eine wertvolle Möglichkeit, Eigentum zu Geld zu machen und trotzdem im Zuhause zu bleiben. Doch wie bei allen Verträgen gilt: Die rechtliche Gestaltung ist entscheidend.

Wohnrecht oder Nießbrauch – wo liegt der Unterschied?

  • Wohnrecht (§ 1093 BGB): Persönlich, nicht übertragbar. Sie dürfen in der Immobilie wohnen, jedoch nicht vermieten.

  • Nießbrauch: Umfassender. Zusätzlich zum Wohnen dürfen Sie die Immobilie auch vermieten und die Einnahmen behalten.

Typische Stolperfallen

  1. Grundbucheintrag – Nur wenn das Wohnrecht im Grundbuch steht, sind Sie auch bei einem Eigentümerwechsel abgesichert.

  2. Nebenkosten & Reparaturen – In der Regel trägt der Wohnberechtigte laufende Kosten (Heizung, Strom), während größere Instandhaltungen beim Eigentümer liegen.

  3. Steuern – Unter bestimmten Umständen kann das Wohnrecht steuerliche Folgen haben (z. B. Erbschaftsteuer).

  4. Beendigung – Ein lebenslanges Wohnrecht endet mit dem Tod der berechtigten Person. Ein freiwilliger Verzicht ist nur gegen Abfindung möglich.

Checkliste für Eigentümer:innen

  • Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen?

  • Sind die Kosten klar geregelt?

  • Gibt es steuerliche Auswirkungen?

  • Wurden Alternativen (z. B. Nießbrauch) geprüft?

Fazit

Ein Wohnrecht schafft Sicherheit – aber nur, wenn alle Details sauber geregelt sind.
Empfehlung: Lassen Sie Verträge stets von einem Notar oder Fachanwalt prüfen. So vermeiden Sie spätere Überraschungen.