Das Wohnrecht ist eine wertvolle Möglichkeit, Eigentum zu Geld zu machen und trotzdem im Zuhause zu bleiben. Doch wie bei allen Verträgen gilt: Die rechtliche Gestaltung ist entscheidend.
Wohnrecht oder Nießbrauch – wo liegt der Unterschied?
Wohnrecht (§ 1093 BGB): Persönlich, nicht übertragbar. Sie dürfen in der Immobilie wohnen, jedoch nicht vermieten.
Nießbrauch: Umfassender. Zusätzlich zum Wohnen dürfen Sie die Immobilie auch vermieten und die Einnahmen behalten.
Typische Stolperfallen
Grundbucheintrag – Nur wenn das Wohnrecht im Grundbuch steht, sind Sie auch bei einem Eigentümerwechsel abgesichert.
Nebenkosten & Reparaturen – In der Regel trägt der Wohnberechtigte laufende Kosten (Heizung, Strom), während größere Instandhaltungen beim Eigentümer liegen.
Steuern – Unter bestimmten Umständen kann das Wohnrecht steuerliche Folgen haben (z. B. Erbschaftsteuer).
Beendigung – Ein lebenslanges Wohnrecht endet mit dem Tod der berechtigten Person. Ein freiwilliger Verzicht ist nur gegen Abfindung möglich.
Checkliste für Eigentümer:innen
Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen?
Sind die Kosten klar geregelt?
Gibt es steuerliche Auswirkungen?
Wurden Alternativen (z. B. Nießbrauch) geprüft?
Fazit
Ein Wohnrecht schafft Sicherheit – aber nur, wenn alle Details sauber geregelt sind.
Empfehlung: Lassen Sie Verträge stets von einem Notar oder Fachanwalt prüfen. So vermeiden Sie spätere Überraschungen.